Muss ich nach der Berufsschule noch in den Betrieb?

Erst Berufsschulunterricht, dann ab zur Arbeit? Schon möglich! Hier sind die Regeln!

Ein Berufsschullehrer erklärt einer Schülergruppe elektrotechnische Zusammenhänge. Nach dem Unterricht noch in den Ausbildungsbetrieb? Schon möglich!

Was ist, wenn der Berufsschulunterricht nur sechs Stunden dauert?

Der Berufsschulunterricht findet meist an ein bis zwei Tagen pro Woche statt. Aber muss man nach sechs Stunden Berufsschulunterricht noch in den Betrieb fahren, um dort zu arbeiten? Die kurze Antwort lautet: An deinem ersten Berufsschultag nein; an deinem zweiten Berufsschultag ja. Hier erfährst du die Einzelheiten.

Wichtige Frage: ein oder zwei Berufsschultage pro Woche?

Einmal pro Woche musst du für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten dauert.

  • Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (z.B. 7,5 Stunden) angerechnet.
  • Das gilt auch, wenn der Berufsschultag außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit liegt.
  • Und es gilt unabhängig davon, ob du schon volljährig bist oder nicht.

Hast du jedoch zwei Berufsschultage in der Woche, gilt diese Regelung nur für einen dieser beiden Tage.

  • Am zweiten Berufsschultag musst du nach der Berufsschule noch in den Betrieb. Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen werden dir als Arbeitszeit angerechnet, die Wegezeit jedoch nicht.
  • Besprich mit deinem Betrieb, wie er dies handhabt.

Berufsschulunterricht geht vor

Grundsätzlich gilt: Dein Arbeitgeber muss dich für den Berufsschulunterricht freistellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz und § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Dies gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen. Beginnt dein Berufsschulunterricht vor 9 Uhr, so ist eine Beschäftigung im Unternehmen an diesem Morgen nicht erlaubt.

  • Du erhältst deine Ausbildungsvergütung auch für deine Berufsschulzeit.
  • Dies gilt auch für den Arbeitstag unmittelbar vor deiner schriftlichen Abschlussprüfung: Du hast dann ein Recht auf Freistellung.

Muss ich nach dem Blockunterricht noch in den Betrieb?

In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden (an mindestens fünf Tagen) bist du von der Arbeit im Betrieb freigestellt. Das gilt natürlich nur, wenn der Unterricht auch stattfindet.

Berufsschulunterricht und Arbeitszeit: Was ist das Maximum?

Deine Arbeitszeit steht im Ausbildungsvertrag. Sie muss dem Arbeitszeitgesetz oder den Vorgaben laut Tarif oder Betriebsvereinbarung entsprechen. Gerade in der Metall- und Elektro-Industrie sind viele Unternehmen tarifgebunden und bieten vorteilhafte Arbeitszeiten. Als Azubi bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Der Berufsschulunterricht – der tatsächliche Unterricht und die Pausen – wird dabei auf die Arbeitszeit angerechnet. Ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden pro Woche zählt dabei als voller Arbeitstag (beim zweiten Berufsschultag pro Woche musst du gegebenenfalls nachher noch in den Betrieb – siehe oben).

Bist du unter 18, gilt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz, speziell § 8:

  • Deine Arbeitszeit darf insgesamt nicht länger als 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden pro Woche sein.
  • Steht in deinem Ausbildungsvertrag eine geringere Stundenzahl, so gilt diese.

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