Gilt in der Ausbildung Mindestlohn?

Die Mindestausbildungsvergütung in anerkannten Ausbildungsberufen und der gesetzliche Mindestlohn sind zwei verschiedene Dinge.

Auf einen Blick

  • Die Mindestausbildungsvergütung ist für Azubis in anerkannten Ausbildungsberufen gesetzlich festgelegt und steigt je nach Ausbildungsjahr.
  • Sie ist etwas anderes als der gesetzliche Mindestlohn, der nicht für Azubis gilt und derzeit bei 12,41 Euro pro Stunde liegt.
  • Die tariflich festgelegten Ausbildungsvergütungen der Metall- und Elektro-Industrie fallen höher aus als die Mindestausbildungsvergütung.

In der Ausbildung gilt nicht der Mindestlohn, sondern die Ausbildungsvergütung; da gibt es große Unterschiede - im Bild: Ausbilder und Azubi in der Werkhalle im Gespräch.

Für welche Auszubildenden gilt die Mindestausbildungsvergütung?

Die anerkannten Ausbildungsberufe sind im Berufsbildungsgesetz geregelt und beim Bundesinstitut für Berufsbildung verzeichnet. In dessen Liste von A bis Z kannst du nachschauen, ob dein Wunschberuf dabei ist. Für alle diese Ausbildungen gibt es eine Mindestausbildungsvergütung.

Diese ist etwas anderes als der gesetzliche Mindestlohn, der von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und von der Bundesregierung umgesetzt wird. Dieser liegt derzeit (2024) bei 12,41 Euro pro Stunde. Er gilt nicht für Azubis.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?

Wenn du deine Ausbildung 2023 begonnen hast, ist deine Vergütung so gestaffelt:

  • 620 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr
  • 732 Euro brutto im zweiten Ausbildungsjahr
  • 837 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr
  • 868 Euro brutto im vierten Ausbildungsjahr

Wie fällt die Ausbildungsvergütung in der Metall- und Elektro-Industrie aus?

Tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind meist besser, zum Beispiel in vielen Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie. Für M+E in Nordrhein-Westfalen gilt (ab 1. Mai 2024):

  • Ab ca. 1066 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr
  • 1.119 Euro brutto im zweiten Ausbildungsjahr
  • 1.197 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr
  • 1.301 Euro brutto im vierten Ausbildungsjahr

Fazit: In der Metall- und Elektro-Industrie verdienst du deutlich mehr, als in der Mindestausbildungsvergütung vorgesehen. Eine Vergleichstabelle kannst du dir hier ansehen.

By the way

Die Mindestausbildungsvergütung gilt nicht, wenn:

  • Arbeitgeber und Gewerkschaften bestimmter Branchen eine geringere Vergütung beschlossen haben,

  • Berufsausbildungen in den Bundesländern unterschiedlich geregelt werden, etwa im Beruf ErzieherIn,
  • Berufe nicht durch das Berufsbildungsgesetz geregelt werden, sondern, wie die Gesundheitsberufe, durch das Pflegegesetz.

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