Wenn du als Azubi in die Berufsschule gehst, hast du nicht nur Pflichten, sondern auch ganz besondere Rechte. Wir zeigen dir, was du in der Schule darfst und was du besser vermeiden solltest.
Deine Rechte
- Was zunächst nicht nach Recht, sondern viel mehr nach Pflicht klingt, ist einer deiner größten Vorteile: Du darfst die Berufsschule besuchen. Das heißt für dich, dass dich dein Betrieb für die Unterrichtszeit von der Arbeit freistellen muss. Die Ausbildungsvergütung wird auch für diese Zeit gezahlt. Dies gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen.
- Doch muss ein/e Azubi/ne nach der Berufsschule noch in den Betrieb? Die Antwort lautet: Einmal pro Woche musst du für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden (mind. je 45 Minuten) dauert. Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (z.B. acht Stunden) angerechnet.
- Hast du zwei Berufsschultage in der Woche, gilt diese Regelung nur für einen der Tage. Es kann also sein, dass du am zweiten Tag auch nach mehr als fünf Unterrichtsstunden anschließend noch im Betrieb arbeiten musst. Dann wird dir die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen und dem Weg zum Betrieb angerechnet. Dies gilt sowohl für minderjährige als auch für volljährige Azubis.
- Hier findest du viele weitere Infos rund um die Frage "Muss ich nach der Berufsschule noch in den Betrieb?"
- Du hast ein Recht auf eine gute und vollständige Ausbildung. Dafür darf deine Schule Klassen mit angebrachter Schülerzahl einrichten und aktuelle Fachliteratur und Inhalte für den Unterricht nutzen. Sie muss dich für deine Zwischen- und Abschlussprüfung also gut vorbereiten und darf keine relevanten Prüfungsinhalte weglassen.
- Ein Unterrichtstag darf 9 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
- Bei Krankheit musst du nicht in die Berufsschule, du musst aber deinen Arbeitgeber und die Schule informieren und eine verpasste Klassenarbeit nachschreiben. Bei mehreren Krankheitstagen kann es sein, das du ein ärztliches Attest vorlegen musst.
- Klassenarbeiten muss die Lehrerin oder der Lehrer in der Regel ankündigen. In der Regel darf nur eine Klassenarbeit pro Tag und nur drei in der Woche geschrieben werden - dies kann sich je nach Bundesland unterscheiden. In Ausnahmefällen sind auch mehr möglich.
- Alle Ausbildungsmittel, die du für deine Zwischen- und Abschlussprüfung brauchst, müssen dir von deinen Ausbildern zur Verfügung gestellt werden. Materialien, die du für den Unterricht brauchst, zählen in der Regel nicht dazu. Sprich mit deinem Unternehmen, ob sie sich an den Lehrkosten beteiligen.
Deine Pflichten
- Du darfst nicht unentschuldigt am Unterricht fehlen oder einfach schwänzen.
- In der Berufsschule (und auch im Betrieb) solltest du immer alle Tätigkeiten erfüllen, niemanden stören und zuverlässig sein. In der Fachsprache heißt das Sorgfaltspflicht. Dazu gehört zum Beispiel, dass du dein Berichtsheft sorgfältig führst.
- Du musst - bei Nachfrage - auch deinem Betrieb dein Berufsschulzeugnis vorlegen.
Du willst die Berufsschule erfolgreich besuchen? Dann halte dich an diese Checkliste.